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1 zu Erwerbszwecken
zu Erwerbszwecken
for purpose of gain -
2 Erwerbsunfähigkeitsklausel
Erwerbsunfähigkeitsklausel
(Versicherung) disability clause;
• Erwerbsunfähigkeitsrente industrial disablement benefit (Br.), disability pension (Br.) (insurance benefit, US), invalidity allowance (US);
• Erwerbsurkunde title (purchase) deed;
• Erwerbsverhältnisse economic (working) conditions;
• Erwerbswert purchase (cost, acquisition) value;
• zum Erwerbswert at cost;
• zu Erwerbszwecken for purpose of gain;
• Erwerbszweig profession, trade, line of business (trade), branch of industry (trade).Business german-english dictionary > Erwerbsunfähigkeitsklausel
См. также в других словарях:
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Schranken des Urheberrechts — ist die gesetzliche Bezeichnung für diejenigen Vorschriften des deutschen Urheberrechts, die einen Ausgleich zwischen den Interessen des Urhebers, dem prinzipiell das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt ist, und gegenläufigen Interessen… … Deutsch Wikipedia
Näherin — Weißnäherin * * * Nä|he|rin 〈f. 22〉 weibl. Person, die berufsmäßig für andere näht; Sy 〈15. Jh.〉 Nähterin * * * Nä|he|rin, die; , nen: weibliche Person, die beruflich, zu Erwerbszwecken näht. * * * Nä|he|rin, die; , nen: weibliche Person, die… … Universal-Lexikon
Erwerbsarbeit — Erwerbstätigkeit * * * Er|wẹrbs|ar|beit 〈f. 20〉 Arbeit, die jmd. als Beruf zu Erwerbszwecken ausübt * * * Er|wẹrbs|ar|beit, die: ↑ Arbeit (1 d) zu Erwerbszwecken. * * * Er|wẹrbs|ar|beit, die: vgl. ↑Erwerbstätigkeit: Viele Arbeitnehmer wollen… … Universal-Lexikon
erwerbstätig — er|wẹrbs|tä|tig 〈Adj.〉 berufstätig, in Arbeit stehend * * * er|wẹrbs|tä|tig <Adj.>: einen Beruf zu Erwerbszwecken ausübend. * * * er|wẹrbs|tä|tig <Adj.>: einen Beruf zu Erwerbszwecken ausübend … Universal-Lexikon
Kinderarbeit — Kịn|der|ar|beit 〈f. 20; unz.〉 durch Kinder verrichtete Berufsarbeit * * * Kịn|der|ar|beit, die <o. Pl.>: von Kindern zu Erwerbszwecken verrichtete Arbeit. * * * Kinder|arbeit, im engeren Sinn die im Einklang mit gesetzlichen… … Universal-Lexikon
Vervielfältigungsrecht — I. Begriff:⇡ Verwertungsrecht des Urhebers, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen ohne Rücksicht auf Zahl und Verfahren (körperliche Festlegung, die geeignet ist, das Werk den menschlichen Sinnen auf irgendeine Weise unmittelbar oder… … Lexikon der Economics
Behindertengleichstellung — Als Gleichstellung im Zusammenhang mit behinderten Menschen werden rechtliche und administrative Vorgaben bezeichnet, mit denen „die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen beseitigt oder verhindert werden“[1] soll sowie die eine… … Deutsch Wikipedia
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